RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Eventleistungen, Vermietung und Künstlervermittlung · Stand: Oktober 2026
INHALT
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Angebot und Vertragsschluss
- § 3 Leistungen und Änderungen
- § 4 Vermittlung von Künstlern
- § 5 Preise und Zahlung
- § 6 Mitwirkung des Kunden
- § 7 Mietgegenstände
- § 8 Stornierung durch den Kunden
- § 9 Absage durch uns, höhere Gewalt
- § 10 Haftung
- § 11 Foto- und Videomodule, Datenschutz
- § 12 Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher
- § 13 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen BackTrunk Entertainment (nachfolgend „wir“) und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen im Bereich Veranstaltungen und Entertainment, insbesondere DJ-Service, Eventmodule (z. B. Bullettime, 360° Videobooth, Music Truck, 8er Tischkicker, LED-Tanzboden), Veranstaltungstechnik, Mobiliar, Transport, Auf- und Abbau, Catering, Eventplanung, die Vermietung von Veranstaltungsflächen sowie die Vermittlung von Künstlern (siehe § 4).
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf unserer Website sind kein verbindliches Angebot. Auf Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot, das 14 Tage gültig ist.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt und wir die Buchung in Textform bestätigen. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot und die Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungen und Änderungen
(1) Art, Umfang, Termin, Ort und Dauer der Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen oder eine Verlängerung vor Ort berechnen wir nach Vereinbarung bzw. nach unserer jeweils gültigen Preisliste.
(2) Fällt eine von uns fest eingeplante Person (z. B. ein DJ unseres DJ-Service) aus wichtigem Grund aus, etwa wegen Krankheit, stellen wir nach Möglichkeit einen gleichwertigen Ersatz. Ist der Ersatz für den Kunden unzumutbar, kann er insoweit vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen für die betroffene Leistung erstatten wir.
§ 4 Vermittlung von Künstlern
(1) Bei Künstlern (z. B. Live-Acts, Shows, Top-Acts, Walking-Acts) werden wir ausschließlich als Vermittler tätig. Der Vertrag über den Auftritt kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Künstler bzw. dessen Management zustande. Wir sind nicht Vertragspartner des Auftrittsvertrags.
(2) Unsere Leistung umfasst die Auswahl und Empfehlung passender Künstler, die Einholung von Angeboten, die Weitergabe der Bedingungen des Künstlers (z. B. Gage, technische Anforderungen, Catering, Garderobe, Anreise) und die Koordination bis zur Veranstaltung. Wir wählen die Künstler sorgfältig aus.
(3) Für die Durchführung des Auftritts, insbesondere für Ausfall, Verspätung oder Qualität der Darbietung, haftet der Künstler gegenüber dem Kunden. Unsere Haftung für eigene Pflichtverletzungen bei der Vermittlung nach § 10 bleibt unberührt.
(4) Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über uns: Der Kunde zahlt den im Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrag (Künstlergage und unsere Vermittlungsvergütung) an BackTrunk Entertainment. Wir nehmen die Gage im Namen und für Rechnung des Künstlers entgegen und leiten sie an ihn weiter. Mit der Zahlung an uns ist der Kunde gegenüber dem Künstler von seiner Zahlungspflicht befreit. Für Anzahlung, Restzahlung und Stornierung gelten §§ 5 und 8 entsprechend.
(5) GEMA-Gebühren, die aus der Veranstaltung entstehen, trägt der Kunde als Veranstalter, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Anfahrt, Übernachtung und besondere Aufwände werden gesondert ausgewiesen.
(2) Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswerts fällig. Die Buchung ist erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.
(3) Der Restbetrag wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei der Miete von Eventmodulen oder Technik ohne Betreuung können wir eine angemessene Kaution verlangen, deren Höhe im Angebot ausgewiesen ist. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet.
§ 6 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass wir den Veranstaltungsort rechtzeitig erreichen können (Zufahrt, Ladezone, Parkmöglichkeit), dass ausreichend Zeit für Auf- und Abbau zur Verfügung steht und dass eine geeignete Stromversorgung vorhanden ist. Die konkreten Anforderungen teilen wir mit dem Angebot mit.
(2) Erforderliche Genehmigungen (z. B. für Veranstaltungen im Freien) sowie die Anmeldung der Musiknutzung bei der GEMA liegen in der Verantwortung des Veranstalters, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Kunde für einen geeigneten Witterungsschutz für Technik und Module. Bei Unwetter oder Gefahr für Personen oder Geräte können wir den Betrieb unterbrechen.
§ 7 Mietgegenstände
(1) Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Veranstaltung ist nicht gestattet.
(2) Der Kunde haftet für Schäden und Verluste an Mietgegenständen, die während der Mietzeit durch ihn, seine Gäste oder Beauftragte entstehen, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Schäden sind uns unverzüglich mitzuteilen.
§ 8 Stornierung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann den Vertrag vor der Veranstaltung jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) stornieren.
(2) Mit der verbindlichen Buchung reservieren wir den Termin exklusiv für den Kunden, sagen andere Anfragen ab und beginnen mit Planung und Disposition. Storniert der Kunde, steht uns daher eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswerts zu. Die geleistete Anzahlung wird mit dieser Entschädigung verrechnet und nicht zurückerstattet.
(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. In diesem Fall ist nur der geringere Betrag geschuldet und der übersteigende Teil der Anzahlung wird erstattet.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen bei einer Stornierung nicht. Verschiebt der Kunde die Veranstaltung statt zu stornieren auf einen neuen Termin innerhalb von 12 Monaten, rechnen wir die Anzahlung vollständig auf den neuen Termin an, sofern wir an diesem Termin verfügbar sind.
§ 9 Absage durch uns, höhere Gewalt
(1) Können wir eine Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben – insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Unwetter –, nicht erbringen, werden beide Seiten von ihren Leistungspflichten frei. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir.
(2) Wir bemühen uns in solchen Fällen gemeinsam mit dem Kunden um einen Ersatztermin.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Foto- und Videomodule, Datenschutz
(1) Bei Modulen wie Bullettime und 360° Videobooth entstehen Aufnahmen der Gäste. Der Kunde informiert seine Gäste vorab über die Aufnahmen, deren Zweck und die Weitergabe der Ergebnisse. Die Teilnahme ist für die Gäste freiwillig.
(2) Soweit wir Aufnahmen im Auftrag des Kunden verarbeiten und an ihn oder die Gäste weitergeben, schließen wir auf Wunsch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Wir löschen die Aufnahmen spätestens 30 Tage nach der Veranstaltung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Aufnahmen von Veranstaltungen nutzen wir nur dann zu eigenen Werbezwecken (z. B. Website, Social Media), wenn der Kunde und die erkennbar abgebildeten Personen eingewilligt haben.
§ 12 Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Schließen Verbraucher den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Website) oder außerhalb unserer Geschäftsräume, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken, die Beförderung von Waren sowie über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das betrifft insbesondere den DJ-Service, Eventmodule mit Lieferung, Aufbau oder Betreuung, Catering, Transport sowie die Vermittlung von Künstlern für eine bestimmte Veranstaltung.
(2) Besteht für eine einzelne Leistung im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht – etwa bei der reinen Vermietung von Gegenständen ohne festen Veranstaltungstermin –, informieren wir den Kunden darüber vor Vertragsschluss gesondert in Textform und stellen ihm die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
(3) Das Recht zur Stornierung nach § 8 bleibt in allen Fällen unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026

